Nachlasspfleger

Nachlasspfleger in München, Ingolstadt, Regensburg, Freising und Pfaffenhofen

Viele ältere Menschen sterben allein in ihrer Wohnung, ohne ein Testament zu hinterlassen. Wenn sich keine Erben ausfindig machen lassen, geht deren Besitz an den Staat über. Dieser setzt einen Nachlasspfleger ein, der sich um die Wohnungsräumung kümmert. Unser Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsservice in München und Umgebung hilft bei der Hausräumung, erstellt Fotodokumentationen und verfügt über die nötige Erfahrung sowie eine entsprechende gewerbliche Haftpflichtversicherung, um eine Hausräumung fachmännisch und professionell auszuführen.

Wann wird ein Nachlasspfleger bestellt?

Ein Nachlasspfleger wird immer dann bestellt, wenn der Erbe von einem Nachlass unbekannt oder unauffindbar ist. Er wird eingesetzt, wenn Anlass dazu besteht, für die Sicherheit der Güter aus dem Nachlass zu sorgen. Die Ernennung eines Nachlasspflegers wird von Amts wegen vom Nachlassgericht angeordnet. Auch im Fall dass es einen gesetzlichen Erben gibt, kann dieser eine Nachlassverwaltung in Auftrag geben, wenn er nicht auf das Erbe verzichten will, aber auch nicht die Zeit oder Möglichkeit hat, sich selbständig um Wohnungsräumung oder Hausräumung zu kümmern. Wenn Sie als Nachlasspfleger eingesetzt werden, empfiehlt es sich in jedem Fall, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Was sind die Aufgaben eines Nachlasspflegers?

Die Aufgaben eines Nachlasspflegers bestehen darin, für die Sicherheit und Unversehrtheit des Nachlasses zu sorgen. Außerdem fällt auch die Ermittlung eines offiziellen Erben, also die Feststellung der Erbfolge in die Verantwortung eines Nachlasspflegers. Um diese Aufgaben ausführen zu können, muss der Nachlasspfleger das Erbe zunächst in Besitz nehmen. Oftmals geschieht dies im Rahmen einer Wohnungsräumung oder Hausräumung des Verstorbenen.

Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder

Was passiert bei Erbausschlagung?

Wenn der Verstorbene zur Miete gewohnt hat und alle Erben, die in Frage kommen, das Erbe ausschlagen, geht der Besitz und auch die Schulden des Verstorbenen auf den Staat über. Dieser setzt dann in der Regel einen Nachlasspfleger ein, der sich gemeinsam mit dem Entrümpler um die Wohnungsräumung kümmert.

Wer muss die Wohnung eines Verstorbenen räumen?

Für die Wohnungsräumung von Verstorbenen sind in der Regel die gesetzlichen Erben verantwortlich. Sind diese nicht auffindbar, wird diese Aufgabe einem Nachlasspfleger übertragen. Dieser beauftragt ein Entrümpelungsunternehmen. Im Rahmen der Hausräumung werden in der Regel Fotodokumentationen erstellt, damit der gesetzliche Erbe die Nachlassverwaltung anschließend nachvollziehen kann.

Viele ältere Menschen sterben allein in ihrer Wohnung, ohne ein Testament zu hinterlassen. Wenn sich keine Erben ausfindig machen lassen, geht deren Besitz an den Staat über. Dieser setzt einen Nachlasspfleger ein, der sich um die Wohnungsräumung kümmert. Unser Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsservice in München und Umgebung hilft bei der Hausräumung, erstellt Fotodokumentationen und verfügt über die nötige Erfahrung sowie eine entsprechende gewerbliche Haftpflichtversicherung, um eine Hausräumung fachmännisch und professionell auszuführen.