Senioren-Pflege­heime

Senioren-Pflegeheime in München, Ingolstadt, Regensburg, Freising und Pfaffenhofen

Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist für viele Senioren eine angenehme und humane Art, den Lebensabend zu verbringen, allerdings stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Entrümpelung beim Einzug übernimmt und wer die Endreinigung im Todesfall bezahlt. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Wer übernimmt die Kosten für die Entrümpelung vor dem Einzug?

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung wird für Senioren und deren Angehörige meist als Stress infolge psychischer Belastung wahrgenommen. Das ist wichtig, denn darauf lässt sich die Annahme stützen, dass Sie gerne eine Alternative wählen würden, wenn es sie gäbe. Für einen „alternativlosen“ Umzug von Senioren in eine Pflegeeinrichtung kommt die Pflegeversicherung auf und sollte es Probleme geben, bekommen Sie vom Heimbetreiber sicher eine entsprechende Bestätigung.

Höchstwahrscheinlich verfügen Sie bereits über einen eigenen Hausstand und das Mobiliar der aufzulösenden Senioren-Wohnung kann in Ihren Gemächern nicht untergestellt werden. Da eine Lagerung weitere Kosten nach sich zieht, muss die Entrümpelung als notwendiger Teil des Umzugs in eine Pflegeeinrichtung angesehen werden. Haben Verstorbene bzw. deren Angehörige nicht den finanziellen Background, springt notfalls auch das Sozialamt ein. Fragen Sie auch hierzu den Heimbetreiber, er wird Ihnen nützliche Tipps beim Stellen des Antrages geben.

Wer übernimmt die Kosten im Sterbefall?

Der Todesfall ist für Heimbetreiber ein zu erwartendes Ereignis, für Sie jedoch Indiz psychischer Belastung. Insofern ist die Pflegeeinrichtung angehalten, Ihnen nach Möglichkeit die Endreinigung zu erleichtern bzw. zu ersparen. Wir arbeiten mit einigen Seniorenresidenzen zusammen und werden gerne weiterempfohlen, im Endeffekt müssen jedoch Sie uns beauftragen. Keine Panik, denn wenn der bzw. die Verstorbene nicht über die finanziellen Mittel für die Endreinigung und Entrümpelung verfügen, gibt es wieder einige Möglichkeiten. Ihr Heimbetreiber und wir können psychischer Belastung leider nicht effektiv entgegenwirken, aber wir werden Ihnen bei den Formalitäten unter die Arme greifen.

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Haushaltsauflösung oder Entrümpelung – was ist der Unterschied?

Im Prinzip beinhalten beide Begriffe dasselbe Vorgehen. Je nach Auftrag werden Räume, Wohnungen bzw. Häuser geleert und nach einer eventuellen Endreinigung wieder an Sie oder den Vermieter übergeben. Beim überfüllten Keller ist gegen eine Entrümpelung nichts einzuwenden. Im Todesfall wünschen wir uns jedoch mehr Pietät: Verstorbene Angehörige haben hier gewohnt und hinterlassen persönliche Gegenstände sowie Erinnerungen. Wir finden in diesem Fall die Haushaltsauflösung für einen angemesseneren Ausdruck und hoffen, psychischer Belastung bestmöglich vorzubeugen.

Wer kümmert sich um die Endreinigung?

Sind Senioren aufgrund von Krankheit oder Altersbedingt bzw. Todesfall nicht mehr in der Lage, Verträge abzuschließen, werden die Angehörigen bevollmächtigt. In der Regel werden Verstorbene beerbt und der Haushalt ist Bestandteil des Erbes – infolgedessen gilt auch bei der Verfügungsgewalt nach dem Todesfall dieselbe Erbreihenfolge. Haben Verstorbene in einer Mietwohnung gelebt, dürfen Sie sich nach § 580 GBG auf ein Sonderkündigungsrecht der Wohnung innerhalb eines Monats nach deren Tod berufen. Selbst der Heimbetreiber kann die Kosten nur bis um Sterbetag geltend machen. Um im Ernstfall psychischer Belastung möglichst präventiv zu begegnen, sollten Sie die individuellen Verfügungen des Nachlasses sowie der Endreinigung bereits beim Einzug in die Residenz für Senioren klären.

Die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung ist für viele Senioren eine angenehme und humane Art, den Lebensabend zu verbringen, allerdings stellt sich die Frage, wer die Kosten für die Entrümpelung beim Einzug übernimmt und wer die Endreinigung im Todesfall bezahlt. Wir bringen Licht ins Dunkel.